Tipps


Was könne Sie tun, wenn Sie sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet haben? Für Betroffene und für das Umfeld gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Je nach Situation eigenen sich die einen besser als die anderen.

TIPPS FÜR BETROFFENE


Eine Fachstelle aufsuchen

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In allen Kantonen gibt es spezialisierte Fachstellen, die vertrauliche Beratung anbieten und Sie unterstützen können. Diese Fachpersonen stehen unter Schweigepflicht und unternehmen nichts ohne Ihr Einverständnis. Hier finden Sie die Adressen dieser Fachstellen in Ihrem Kanton. Auch einige Gewerkschaften und Berufsverbände bieten vertrauliche Beratungen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Verband.

Mit Vorgesetzten sprechen

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Ihre Vorgesetzten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie am Arbeitsplatz nicht sexuell belästigt werden. Im Unterschied zu den Vertrauenspersonen können Ihre Chefin, Ihr Chef oder die Personalabteilung jedoch keine Vertraulichkeit garantieren. Vorgesetzte und HR-Verantwortliche müssen etwas unternehmen, wenn sie von einem Fall Kenntnis haben.
Wenn Sie die Situation zuerst vertraulich besprechen möchten, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson in Ihrem Betrieb oder an eine externe Beratungsstelle.

Eine Vertrauensperson kontaktieren

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In einigen Betrieben gibt es Ansprech- oder Vertrauenspersonen für Fragen zum Thema sexuelle Belästigung. Falls es in Ihrem Betrieb Ansprechpersonen gibt, können Sie sich an diese wenden. Die Ansprech- und Vertrauenspersonen stehen unter Schweigepflicht. Sie zeigen Ihnen, was Sie tun können und unterstützen Sie dabei. Die Ansprech- oder Vertrauenspersonen handeln nur, wenn Sie damit einverstanden sind.

Direkt ansprechen

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Sagen Sie der belästigenden Person direkt und klar, dass das Verhalten unerwünscht ist. Benennen Sie dabei das Verhalten, das Sie nicht wollen. Ein Beispiel: „Stopp, ich möchte das nicht. Ich erwarte, dass Sie das respektieren und Berührungen in Zukunft unterlassen.“ Sie können die belästigende Person auch später ansprechen: „Gestern bist du von hinten an mich herangetreten und hast mir den Arm um die Schulter gelegt. Ich möchte das nicht. Ich erwarte, dass du das respektierst und es nicht mehr vorkommt.“

Erlebtes dokumentieren

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Schreiben Sie auf, was vorgefallen ist: Wann und wo ist es passiert? Wer hat was gesagt oder getan? Wer war sonst noch dabei und hat es gesehen? Wie haben Sie reagiert, was haben Sie gesagt oder getan? Ein solches Protokoll ist wichtig. Es hilft Ihnen, auch später noch zu wissen, was genau vorgefallen ist. Das kann wichtig werden, wenn Sie gegen die Person, die Sie belästigt hat, vorgehen wollen.

Einen Brief schreiben

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Schreiben Sie der belästigenden Person einen Brief. Beschreiben Sie, was vorgefallen ist und dass Sie dieses Verhalten in Zukunft nicht mehr tolerieren. Fordern Sie die Person im Brief auf, dies zu respektieren und das störende Verhalten zu unterlassen. Machen Sie eine Kopie des Briefes und bewahren Sie diese auf.

TIPPS FÜR DAS UMFELD


Rat suchen

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Wenn Sie nicht wissen, was Sie gegen beobachtete sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz unternehmen oder wie Sie einer belästigten Person helfen können, wenden Sie sich an Ansprech- oder Vertrauenspersonen im Betrieb oder an eine externe Fachstelle.

Sie können sich auf dieser Webseite online beraten lassen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an das Umfeld von belästigten Personen..

Zivilcourage zeigen

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Wenn Sie in Ihrem Betrieb sexuelle Belästigung beobachten, können Sie auch die Person ansprechen, von der die Belästigung ausgeht. Sie können ihr mitteilen, was sie gesehen oder gehört haben, und dass Sie ein solches Verhalten nicht in Ordnung finden. Sie können die Person auf das Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hinweisen und auffordern, das belästigende Verhalten zu unterlassen.

Beobachten und Ansprechen

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Wenn Sie in Ihrem Betrieb sexuelle Belästigung beobachten, sprechen Sie die belästigte Person an. Teilen Sie ihr mit, was sie gesehen oder gehört haben, und dass Sie ein solches Verhalten nicht in Ordnung finden. Fragen Sie die betroffene Person, wie sie das Verhalten erlebt. Weisen Sie die Person auf das Verbot von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hin. Bieten Sie Ihre Unterstützung an, wenn die betroffene Person Ihr Empfinden teilt.

Unterstützung anbieten

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Bieten Sie der belästigten Person an, sie bei der Suche von Ansprechpersonen im Betrieb oder von spezialisierten Fachstellen ausserhalb des Betriebs zu unterstützen. Weisen Sie auch auf die vertrauliche Online-Beratung hin. Helfen Sie der Person bei der Kontaktaufnahme, zum Beispiel indem Sie dabei sind, wenn die Person eine Fachstelle anruft oder indem sie gemeinsam eine E-Mail schreiben. Bieten Sie an, die belästigte Person zu einem ersten Termin zu begleiten. Oft braucht es für den ersten Schritt eine vertraute Person an der Seite.

Zuhören und bestärken

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Sind Sie ein Arbeitskollege oder eine Freundin der belästigten Person? Hören Sie zu und bestärken Sie die Person darin, der eigenen Wahrnehmung zu trauen und zu reagieren. Viele Frauen und Männer kostet es grosse Überwindung, sich jemandem anzuvertrauen. Sie schämen sich, geben sich selbst die Schuld oder glauben, dass sie sich falsch verhalten haben.

Nur im Einverständnis handeln

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Oft ist es für nahestehende Personen schwierig, wenn die betroffene Person nach einer Belästigung am Arbeitsplatz nichts unternimmt. Es ist jedoch sehr wichtig, dass Sie den Wunsch und Willen der betroffenen Person respektieren. Sonst erlebt diese eine weitere Grenzverletzung. Versuchen Sie, die Person zu bestärken, sich an eine Fachstelle mit vertraulicher Beratung zu wenden. Das entlastet auch Sie selber.