DEFINITION VON SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ


Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. (Art. 4, Gleichstellungsgesetz). Dies gilt auch für Belästigungen unter Personen des gleichen Geschlechts.

Das Empfinden der belästigten Person ist ausschlaggebend, nicht die Absicht der belästigenden Person. Bei sexueller Belästigung werden die persönlichen Grenzen und die Integrität der betroffenen Person missachtet.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat nichts mit einem Flirt zu tun. Zu einem Flirt sagen beide Seiten ja, die Situation ist für beide angenehm. Sexuelle Belästigung ist hingegen immer von einer Seite her unerwünscht. Es handelt sich hierbei um einen Übergriff – und oft um Machtmissbrauch.

Mehr

WAS GILT ALS SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ?


 

Sexistische Bemerkungen oder Witze über Aussehen, Kleidung, sexuelle Orientierung, Verhalten etc.

---

Beispiele

Zweideutige Anspielungen, Komplimente und Gesten, aufdringliche Blicke, die Sie als unangenehm empfinden.

---

Beispiele

Wiederholte unerwünschte Einladungen.

---

Beispiele

Unerwünschte Berührungen, Körperkontakt, den Sie nicht möchten.

---

Beispiele

Das Vorzeigen, Aufhängen, Versenden von sexistischen oder pornografischen Fotos, Zeichnungen, Bildern etc.

---

Beispiele

Telefonanrufe, E-Mails, Briefe, SMS etc. mit sexistischen oder anzüglichen Inhalten.

---

Beispiele

Versprechen von Vorteilen, falls Personen in sexuelle Handlungen einwilligen. Drohung mit Nachteilen, falls die Betroffenen nicht in sexuelle Handlungen einwilligen (Nötigung).

---

Beispiele

Körperliche Übergriffe, Vergewaltigung.

---

Beispiele

Diese Auflistung ist nicht abschliessend.

 

 

VIDEOCLIPS ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ


VIDEO AUS DER SERIE BELÄSTIGT.CH

«UNERWÜNSCHTE BERÜHRUNGEN»

Egal, ob geplant oder nicht: Sie haben das Recht, sich zu wehren.

 

 

 

VIDEO AUS DER SERIE BELÄSTIGT.CH

«Versenden von Nachrichten mit sexistischen und anzüglichen Inhalten»

Egal, ob Wort oder Bild: Sie haben das Recht, dieses nicht anschauen zu müssen.

 

 

 

VIDEO AUS DER SERIE BELÄSTIGT.CH

«Zweideutige Komplimente»

Ob von Patientin oder Patron: Sie haben das Recht auf Schutz vor Belästigung.

 

 

 

VIDEO AUS DER SERIE BELÄSTIGT.CH

«Wiederholte unerwünschte Einladungen»

Ob vom Chef oder vom Kollegen: Sie haben das Recht, das Angebot abzulehnen.

 

 

 

VIDEO AUS DER SERIE BELÄSTIGT.CH

«Anzügliche und sexistische Bemerkungen zu Kleidung und Aussehen»

Auch wenn es von der Chefin kommt: So etwas ist immer fehl am Platz.

 

 

WAS SAGT DAS GESETZ ZUR SEXUELLEN BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ?


Verschiedene arbeitsrechtliche Bestimmungen schützen Arbeitnehmende umfassend vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören das Gleichstellungsgesetz, das Arbeitsgesetz, das Obligationenrecht, zahlreiche Gesamtarbeitsverträge oder Personalrechtsbestimmungen in Unternehmen. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann auch strafrechtlich relevant sein.

Mehr zu den gesetzlichen Grundlagen

 

WER WIRD SEXUELL BELÄSTIGT?


Fast jede dritte Frau und jeder zehnte Mann haben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Treffen kann es alle: Frauen und Männer jeder Nationalität, Junge und Ältere in allen Branchen, Vorgesetzte, Mitarbeitende und Lernende.
Häufig richtet sich sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedoch gegen schwächer Positionierte oder Minderheiten, z.B. neue Mitarbeitende im Betrieb, Teilzeitbeschäftigte, Aushilfen, Lernende, Homosexuelle, Transmenschen.

Mehr zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz